

Die solidian GRID sind beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) als Carbon-Bewehrungsgitter erstmalig in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) inklusive einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) zugelassen. solidian GRID Bewehrungen können damit auf Basis der abZ/aBG und der neu erschienenen DAfStb-Richtlinie – „Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“ als ein- oder mehrlagige Zugbewehrung (bis zu 6 Lagen) für Betonbauteile verwendet werden. Eine kommandierte Fassung der DAfStb-Richtlinie ist als DAfStb-Heft 660 „Erläuterungen und Beispiele zur DAfStb-Richtlinie Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung“ erschienen.
Die Zulassung des solidian GRID gilt für Carbonbetonbauteile, die im Betonfertigteilwerk oder als Ortbetonbauteile hergestellt werden. Die Carbonbetonbauteile werden dabei entweder im Gießverfahren oder im Laminierprozess produziert.
Die Solidian GRID können als tragende oder konstruktive Bewehrung für hauptsächlich biegebeanspruchte Bauteile mit überwiegend ruhenden Lasten genutzt werden, wie zB

Bei der Verwendung der solidian GRID als lastabtragende Bewehrung sind folgende Randbedingungen einzuhalten (gültig für alle Expositionsklassen sowie Innen- und Außenbauteile):

Die ausschließlich konstruktive Verwendung der solidian GRID erlaubt zudem die Kombination mit Stahlbewehrungen und, zusätzlich zu den Betonen nach DIN EN 206-1, die Verwendung von Betonen entsprechend der Betonwerksteinnorm DIN 18500.
Die Auslieferung der zugelassenen solidian GRID kann als flaches, einzelnes Bewehrungsgitter oder in großen Längen aufgewickelt als Rolle erfolgen, womit Stöße in Gitterlängsrichtung auch in großen Carbonbetonbauteilen vermieden werden können. Damit bietet die Zulassung der solidian GRID hervorragende Voraussetzungen für ein breites Einsatzspektrum zur Herstellung von Carbonbetonbauteilen.
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Es ist solidian gelungen, die Zulassung der solidian GRID als Familienzulassung zu erwirken. Dadurch sind nicht nur die bisher bekannten Bewehrungsgitter (Bezeichnungen entsprechend Richtlinie in Klammern)
abgedeckt, sondern auch mögliche weitere Gitter mit Gitterweiten von 21 mm bis 76 mm. Dazu müssen die gleichen Materialien zur Herstellung der Gitter verwendet und u.a. die in der Zulassung definierten Mindest-Zugeigenschaften lediglich im Rahmen der Erstmusterprüfung nachgewiesen werden.
Wir danken an dieser Stelle dem IMB - Lehrstuhl und Institut für Massivbau der RWTH Aachen University ganz herzlich für die Zusammenarbeit im Rahmen des Zulassungsverfahrens.